Gastbeitrag Treppenlift

Treppenlift Finanzierung im Alter oft unkomplizierter als vermutet
Die Installation eines Treppenlifts ist für viele Menschen die einzige Alternative für ein selbstbestimmtes Leben. Doch eignet sich die aktuell bewohnte Immobilie überhaupt für die Installation eines Treppenlifts und wer übernimmt die Kosten? Dieser Beitrag vermittelt einen Überblick über die Kostenübernahme und die verschiedenen Varianten der Treppenlift-Finanzierung.
Für jede Wohnsituation gibt es eine Lösung
Vorweg sollten Sie wissen, dass es für jede Wohnsituation eine realisierbare Lösung für den Treppenlift-Einbau gibt. Das einzige Hindernis ist unter Umständen die Zustimmung von Vermietern oder der Eigentümergemeinschaft. Da jedoch die barrierefreie Nutzung einer Wohnung gesetzlich definiert ist, ist das Risiko einer Verweigerung durch den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft ausgesprochen gering.
Allerdings haben Vermieter oder Eigentümergemeinschaft das Recht, den eventuell später erforderlichen Rückbau durch eine angemessene Sicherheitsleistung abzusichern. Diese leisten Sie vor Beginn der Baumaßnahme. Rechnen Sie eine eventuelle Sicherheitsleistung auf jeden Fall in die Finanzierung mit ein.
Finanzierung durch hohe Zuschüsse gesichert
Zu den wichtigsten Zuschüssen beim Treppenlift-Einbau zählt die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Voraussetzung ist jedoch ein bereits festgestellter und amtlich dokumentierter Pflegegrad. Ist dies der Fall, erhalten Sie über die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt und die mindestens Leistungen der Pflegestufe 1 bezieht. Leben zwei Personen mit nachgewiesenem Pflegegrad im Haushalt, können Sie Zuschüsse in Höhe von bis zu 8.000 Euro erwarten.
Die Zuschüsse der Pflegekasse dürfen Sie mit den Zuschüssen des KfW-Programms „Altersgerechtes Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ kombinieren. Im Rahmen dieses Programms erhalten Sie als Eigentümer der Immobilie für den Treppenlift-Einbau bis zu 10 % der Investitionskosten oder maximal 6.250 Euro Zuschuss pro Haushalt. Ist dieser KfW-Zuschuss aufgrund aufgebrauchter Fördermittel für die aktuelle Periode nicht mehr verfügbar, bietet sich alternativ die Kreditfinanzierung bei einem günstigen Zinssatz von 0,78 Prozent (Stand Oktober 2019) an.
Sind Sie Mieter einer Immobilie, haben Sie keinen Anspruch auf die oben genannten KfW-Förderungen. Allerdings bieten viele Kreditinstitute spezielle Finanzierungsmodelle für Treppenlifte an.
Ergänzend sind alle mit dem Einbau eines Treppenlifts verbundenen Anschaffungskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
Kostenübernahme im Rahmen der Sozialhilfe
Verfügen Sie über ein sehr geringes Einkommen, ist die Finanzierung eines Treppenlifts aus eigenen Mitteln oder über Kredite in vielen Fällen unmöglich. In dieser Situation unterstützt Sie die Sozialhilfe durch die Übernahme der Investitionskosten. Allerdings nur dann, wenn Sie nachweislich belegen können, dass es keine andere Finanzierungsmöglichkeit gibt.
Befürwortet die Sozialhilfe die Kostenübernahme, sind Sie dazu verpflichtet, sich für das günstigste Modell zu entscheiden, das alle Voraussetzungen erfüllt, um Sie sicher von einer Etage zur anderen zu bringen. Dies kann unter Umständen auch ein gebrauchtes Treppenlift-Modell sein, bei dem nur das Schienensystem an die bauliche Situation Ihrer Wohnung angepasst wird.
Mehr Infos:
Ratgeber Treppenlift GmbH
Konrad-Zuse-Platz 8
81829 München
Tel.: 0176-24521239
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