TV Beitrag zum Thema „Wohnen für Hilfe“
In vielen deutschen Städten finden Studenten keinen bezahlbaren Wohnraum. Ein toller Lösungsansatz für dieses Problem ist das Konzept `Wohnen für Hilfe`. Hierbei geht es um eine Wohnpartnerschaft in der Vermieter und Mieter voneinander profitieren. Vermieter ist dabei ein älterer Mensch und Mieter ein Student. Der Vermieter, der vielleicht mittlerweile alleine lebt und mehr Wohnraum hat als er benötigt, stellt Studierenden Wohnraum gegen Hilfeleistung zur Verfügung. Also die Studentin bzw. der Student zahlt keine Kaltmiete, sondern nur die Nebenkosten. Dafür unterstützt sie/er den Vermieter bei der Verrichtung alltäglicher Dinge, wie z.B. Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, der Gartenpflege oder auch einfach gemeinsame Zeit – zum Spaziergänge etc. Leider gibt es aktuell viel mehr Studenten die sich für dieses Konzept begeistern, als Senioren die bereit sind einen Raum ihrer Wohnung zu Verfügung zu stellen. Wir wollen hiermit gerne ermutigen sich auf dieses Abenteuer einzulassen.
Gibt es dabei einen Vertrag?
Es wird zwischen den Wohnpartnern ein sogenannter Wohnraumüberlassungsvertrag geschlossen. Dort sind Art und Umfang der Hilfeleistung geregelt, sowie die Höhe der Nebenkosten.
Wichtig: Pflegeleistungen jeglicher Art sind ausgeschlossen!
Wieviele Stunden Hilfeleistung sind angemessen?
Die allgemeine Faustregel hierfür lautet: Pro m² bezogenen Wohnraum leistet der Mieter 1 Stunde Hilfe im Monat.
Wohin kann ich mich wenden?
Direkter Kontakt zu Wohnen für Hilfe finden Sie hier: www.wohnenfuerhilfe.info.
Auch auf der sozialer Ebene profitieren beide Seiten von Wohnpartnerschaften. Das zeigt sehr schön eine Folge der ZDF Reihe 37 Grad vom 11.04.2017.
https://www.zdf.de/dokumentation/37-grad/37-helfen-ist-die-halbe-miete-100.html
Hinweis: Abrufbar bis zum 11.04.2018.
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